Tierschutzgerechte Verwendung von Köderfischen

Wie dürfen Köderfische verwendet werden? - Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte Anwendung.

Information des LFV Baden e.V.:

1. Da durch das Anbringen eines lebenden Köderfisches an einem Hacken dem Fisch ein Schaden zugefügt wird, ist die Verwendung von lebenden Köderfischen nach dem Tierschutzgesetz verboten!

2. Verwednet werden dürfen nur tote Köderfische. Bei einer sachgerechten Hälterung können Köderfische lebend mit an das Gewässer genommen werden, dort fachgerecht getötet und als toter Köderfisch verwendet werden

Vorsicht: Die Hälterung von lebenden Köderfischen ist bei hohen Wassertemperaturen (ca. 20°C) nur mit Belüftung möglich. In einem 20 Ltr. Eimer können nur sehr wenige Köderfische, mit einer Länge von 10 - 15 cm, gehältert werden.

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